PhS Lohnunternehmen GmbH


Info Pflanzenschutz

Pflanzenschutz

Mit der Einführung des Verordnungspaketes (Parlamentarische Initiative 19.475) per 01.01.2023 , wird sich im Bereich Pflanzenschutz vieles ändern. Ziel dieser Initiative ist es das Risiko beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren.

Als Lohnspritzbetrieb stehen wir in der Verantwortung, zusammen mit Ihnen als Kunden und Betriebsleiter, die neuen Vorgaben so umzusetzen, dass der geforderte ÖLN (Ökologischer Leistungsnachweis) jederzeit erfüllt wird.

Folgende Neuerungen sind ab Januar 2023 in Kraft

  • Anwendungsverbot von PSM vom 15. November bis 15. Februar.
  • Wirkstoffe mit einem erhöhten Risikopotenzial für Oberflächengewässer oder Grundwasser, dürfen grundsätzlich nicht angewendet werden. Darunter fallen wichtige Rapsinsektizide und Maisherbizide.
  • Neue Auflagen über Befüll- und Waschplätze für Spritzgeräte.
  • Für alle Behandlungen muss das Abdrift-Risiko um mind. 1 Stufe (1 Punkt) reduziert werden.
  • Alle direkt angrenzenden Flächen mit > 2 % Neigung, die Gefälle in Richtung entwässerte Strasse oder Weg aufweisen: Immer 1 Abschwemmpunkt, unabhängig der SPe 3-(A)-Auflage.
  • Alle Pflanzenschutzgeräte mit mehr als 400 l Inhalt müssen ab 2023 mit einem Spülwassertank und einer automatischen Spritzeninnenreinigung ausgestattet sein.

Was tun wir um die neuen Auflagen zu erfüllen:

  • Unsere Pflanzenschutzspritze ist mit den geforderten Zusatzausrüstungen ausgestattet. Die Düsen weisen eine Driftreduktion von 90 % aus, dies entspricht 2 Punkten betr. Abdriftauflagen.
  • Befüll- und Waschplatz entsprechen den Vorschriften. Das Waschwasser wird mit einem Filter gereinigt.
  • Alle Behandlungen/Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln werden von uns nach gültigen Auflagen durchgeführt. D.h. von der Auswahl der Produkte über den Einsatzzeitpunkt, die Einsatzbedingungen bis hin zur korrekten Aufzeichnung.
  • Verbotene Produkte werden durch neue oder alternative ersetzt.
  • Die zu behandelnden Parzellen müssen nach deren Lage und Risikopotenzial eingeteilt werden. Dazu ist Ihre Mithilfe entscheidend.
  • Unser Lohnspritzbetrieb ist seit 2023 zertifiziert „Anerkannter Pflanzeschnutz-Fachbetrieb des Lohnunternehmerverbandes"

Pflanzenschutzaufträge jeweils im neuen Jahr

Damit wir Ihre Aufträge termingerecht und korrekt ausführen können, bedingt es einer engen Zusammenarbeit. Folgende Punkte sind wichtig:

  • Frühes anmelden von Flächen und Kulturen
  • Gewünschte Intensität/Label (Intensiv, Intensiv Light, Extenso, Urdinkel, IP Suisse, etc.)
  • Hat es Oberflächengewässer und/oder Wasserschutzzonen in der Nähe und wenn ja, in welche Abständen
  • Bei Maiskulturen stellt sich immer die Frage, wann auf derselben Parzelle das letzte Mal Mais angebaut wurde